Wer bezahlt die Parkettrenovierung einer Mietwohnung beim Mieterwechsel oder auch zwischendurch? Ein Tip vom Profi!
Die klare Antwort ist klar: Es kommt kommt drauf an!
Parkett hat grundsätzlich eine Haltbarkeit von 10-12 Jahren, danach muss zumindest die Oberfläche grundlegend renoviert werden.
Wer in einer Mietwohnung wohnt, hinterlässt auch Spuren. Unter Schränken und Teppichen verfärbt sich das Parkett durch UV-Einstrahlung anders als am bodentiefen Fenster, im Essbereich gibt es Fettflecken, vor dem Geschirrspüler ist das Parkett ausgetrocknet, im Büro sind Kratzer vom Stuhl, im Flur hat der Hund die Kratzer gemacht.
In Streitfällen, die wir bei unseren Kunden miterleben, ergibt sich immer das Gleiche Bild: Dem Eigentümer sind Spuren, die sich durch einen normalen Gebrauch ergeben, zuzumuten. Verständlich, denn er verdient mit der Mietsache ja auch Geld. Anders sieht es bei Schäden durch unsachgemäßen oder vertragswidrigen Umgang aus, für die haftet meist der Mieter, denn er hat während der Mietdauer das Parkett auch pfleglich und schonend zu behandeln, zumindest in zumutbarem Umfang. Man spricht dann oft von vermeidbaren Schäden.
Jetzt wird gestritten: Die Hundespuren gehören eigentlich zu den vermeidbaren Schäden, zumindest aus Sicht der meisten Vermieter. Was aber, wenn mir der Vermieter die Hundehaltung gestattet hat? Bei Schäden durch Stuhlrollen sieht es ähnlich aus. Was aber, wenn klar war, dass ein Teil der Wohnung von Beginn an als Homeoffice benutzt wird? Am Ende ist es immer gleich, es treffen zwei Erwartungshaltungen aufeinander, niemand bewegt sich und es knallt. Dann wir teuer hin- und hergestritten, Sachverständige und Gerichte werden beschäftigt und das ganz große Rad dreht sich.
Das Parkett hat Schäden. Jetzt muss man das Parkett in der Mietwohnung schleifen. Was nun? Der Profi-Lieblings-Tip!!!
Jetzt ist es so weit: Ihr wollt ausziehen, das Parkett hat Schäden und ihr wisst nicht, ob die zu Ärger führen oder hinnehmbar sind. Oder ihr wohnt in einer Wohnung, wollt aber nach 20 Jahren den Boden einmal aufgefrischt haben. Muss der Eigentümer auch zwischendurch dafür sorgen, dass Parkett nach seiner “Oberflächenlebensdauer” renoviert wird, ohne dass sich der Mieter ändert?
Für beide Fälle gilt: SPRECHT MITEINANDER!
Ich empfehle all meinen Kunden und Interessenten in den Dialog zu gehen. Sprecht euren Vermieter an und redet darüber. Wir erleben oft die Überraschung, dass die Eigentümer entgegen der Annahme bereit sind, die Kosten zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen. Einen Versuch ist es immer wert.
Robin Hennig
Seit vielen Jahren legen meine Mitarbeiter und ich unseren Fokus auf das Gebiet der Parkettoberflächen-Renovierung und helfen meinen Kunden im Berliner und Brandenburger Raum, aus ihrem abgenutzten Holzboden wieder das zu machen, was es ursprünglich sein sollte: ein farbenfroher und gesunder Parkettboden. Meine Spezialgebiete sind die maschinelle Grundreinigung von geölten Böden sowie das staubfreie Schleifen. Zusammen mit meinen Mitarbeitern meistere ich hier jede Herausforderung.